Der Hauswasserfilter führt in vielen Haushalten ein Schattendasein. Manchmal wissen die Hausbewohner gar nicht, dass ein solcher Filter existiert.Und noch viel wichtiger: Dass er der Wartung und Pflege bedarf!
Der Filter ist Bestandteil der Trinkwasserinstallation und muss hinter dem Wasserzähler installiert sein, wenn die Leitungsanlagen aus Metall (z. B. Kupfer) bestehen. So schreibt es die DIN 1988 vor. Bei Kunststoffrohren wird laut der DIN-Norm der Einbau eines Filters empfohlen. Der Filter verhindert das Einspülen gelegentlich im Trinkwasser auftretender kleiner Feststoffpartikel wie z. B. Rostteilchen oder Sandkörner in die Hausinstallation. Solche Fremdpartikel können Korrosionsschäden an Rohrleitungen hervorrufen oder die Funktion von Armaturen beeinträchtigen.
Der Filter schützt also die komplette Trinkwasseranlage, die zurückgehaltenen Partikel müssen regelmäßig durch Spülung oder Austausch
des Filtereinsatzes beseitigt werden.
Auch da macht es Sinn sich einmal mit der DIN Norm 1988 auseinanderzusetzen. Im Teil 8 der Norm werden die Wartungsintervalle für Trinkwasserfeinfilter beschrieben. Rückspülbare Filter sind alle 2-3 Monate durch den Betreiber oder ein VIU (Vertrags-Installationsunternehmen) rückzuspülen. Dabei sind die Herstellerunterlagen zu beachten, denn je nach Anschlussgröße des Filters werden unterschiedliche Mindestrückspülmengen gefordert.
Besitzt ihr Kunde jedoch einen Kerzen- oder auch Patronenfilter ist der Filtereinsatz je nach Verschmutzung spätestens aber alle 6 Monate zu wechseln.Gleichzeitig werden so auch Bakterien entfernt, die sich mit der Zeit im Filter vermehren und die Trinkwasserqualität verschlechtern können. Diese Arbeiten darf auch der Betreiber selbst durchführen.
Zum Download: