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MAP - Änderungen an den Förderkonditionen treten in Kraft

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Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 270.000  mit Investitionszuschüssen gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, wurden nach den MAP-Förderrichtlinien wurden mit 2100 Darlehenszusagen Investitionen von fast 300 Millionen Euro erreicht.

Die Förderung im Marktanreizprogramm werden auch im Jahr 2010 fortgesetzt - allerdings treten jetzt Änderungen der Förderkonditionen in Kraft.

Die von der BAFA im Jahr 2009 geförderten Anträge für Solar, Biomasse und Wärmepumpe (ohne Innovationsförderung Solar u. Biomasse). Quelle: BMU

Die wesentlichen Änderungen

Im Zentrum der Änderungen steht der sogenannte Kesseltauschbonus. Er wird nur noch in reduzierter Form fortgeführt. Der Bonus bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von ehemals 750 Euro auf 400 Euro herabgesetzt. Diese Regelung tritt sogar rückwirkend für ab dem 01.01.2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft.  Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt der bisherige Bonus von 375 Euro ganz. Nicht davon betroffen ist die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe - der Kombinationsbonus beträgt weiterhin 750 Euro.

Ab dem 01.07. 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Ab dem 01.01.2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.

Bei Wärmepumpen sinken die Förderhöchstbeträge.  Mit der Orientierung an einer Wohnfläche von  max. 120 Quadratmeter bei Einfamilienhäusern sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 € auf 2.400 € und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 € auf 1.200 €. Niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.

Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Fördersätze zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet.

Für die Innovationsförderung gilt für ab dem 22.2.2010 beim BAFA eigehende Anträge, dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde.

Bei der Basisförderung muss ab dem 01.07.2010 der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts oder dem Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) nachgewiesen werden.

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und für Nichtwohngebäude wird er nicht mehr gewährt.

Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen entfällt  mit dem 30.06.2010. Nicht davon betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen. Mit dem Auslauf dieser Bonusförderung werden die bisherigen Anforderungen für den Umwälzpumpenbonus stufenweise zur  Fördervoraussetzung  für Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird. (siehe weiter oben hydraulischer Abgleich)

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