Folgende Zuschrift erhielten wir von unserem Leser Fabian Körner:
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Hallo SBZ' ler,
wir haben letzte Woche in einem Mehrfamilienhaus eine Gasanlage inkl. Zählerstellungen erneuert. Da kein Platz für die neuen Zählerstellungen war, haben wir diese unterhalb der Kellertreppe installiert. Das war nicht anders möglich. Nun meinte ein Stadtwerke Typ, dass das so nicht bleiben kann, da die Zähler nicht ablesbar seien. Wir müssten die Zählerstellung woanders installieren. Das alles soll in einer TRGI stehen sagte der noch und verschwand. Könnt ihr mir helfen?
viele Grüße
Fabian
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Hallo Fabian,
gerne versuchen wir Dir zu helfen. Wir haben natürlich Fabian gefragt ob wir nicht seine Anfrage im Blog veröffentlichen dürfen. Er hat seine Zustimmung erteilt. Dafür danke!
Folgende Punkte sind bei einer Gaszählerstellung zu beachten:
Der Aufstellungsraum eines Gaszählers:
- darf in Drei- und Mehrfamilienhäusern nicht jedermann zugänglich sein
- soll sicherstellen, dass der Gaszähler erreichbar angeordnet ist (also nicht zugestellt durch Lagergut, etc.)
- muss trocken sein
- muss die Gefahr einer mechanischen Beschädigung des Gaszählers ausschließen
- muss belüftbar sein
- nicht zugelassen in "notwendigen Treppenräumen" ab Gebäudeklasse 3
- da Gaszähler auf eine Gastemperatur von 15 °C geeicht sind, sollte der Aufstellungsraum auch nicht zu warm sein
Also wegen der erschwerten Ablesbarkeit gibt es bestimmt keine Probleme, denn die Zähler sind wohl ohne großem Aufwand ablesbar. Das einzige was mir Sorgen bereitet ist die Forderung, dass die Gaszählerstellungen belüftbar sein müssen. Also ein Kellerfenster in der Nähe. Aber unterhalb einer Kellerttreppe gibt es meistens so etwas nicht.