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Heizungsbefüllung über Schlauch weiterhin zulässig

Mit der DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen) wird die Aussage gemacht, dass alle Verbindungen zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassersystemen als ständige Verbindungen zu betrachten sind. Diese Aussage wird teilweise dahingehend interpretiert, dass eine Heizungsanlage nach den Feststellungen der DIN EN 1717 nur noch über eine feste Rohrverbindung und Sicherungsarmatur befüllt werden darf.

Diese Auslegung ist falsch. Mit der besagten Formulierung in der DIN EN 1717 wird lediglich festgestellt, dass auch bei einer nur kurzzeitigen Verbindung von Trink- und Nichttrinkwassersystemen kein geringerer Absicherungsgrad gewählt werden darf. Dies ist unabhängig davon, ob die Befüllung der Heizungsanlage über eine ständig vorhandene Verbindung (z. B. Rohrverbindung) oder über eine nur temporär vorhandene Verbindung (z. B. Schlauch) erfolgt, muss entsprechend der DIN EN 1717 ein Systemtrenner BA oder CA zur Absicherung verwendet werden.

Siehe auch: Normgerecht die Heizungsanlage befüllen

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