Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Gucken reicht schon aus!

Inhalt

Wer eine Gasanlage Inbetrieb nimmt der Prüft die Anlage auf ihre Betriebsicherheit bevor diese dann an den Betreiber übergeben wird, d.h. die Anlage wird vorher gecheckt, also Abgedrückt und Sichtgeprüft.

Damit eine Gasanlage dauerhaft sicher betrieben werden kann unterliegt diese dann der jährlichen Sichtkontrolle durch den Betreiber der Anlage. So will es der §13 der NDAV (Niederdruck-Anschluss-Verordnung). Wer aber meint ein Blick auf die Rohrleitungen genügt der Irrt sich gewaltig. In der TRGI 2008 im Abschnitt 5 findet man neben der Sichtprüfung auch den Begriff der Inspektion und Wartung. Dazu macht die TRGI folgende Angaben:

Eine Sichtprüfung kann durch den Betreiber erfolgen. Inspektion und Wartung gehören in die Hand des Fachmanns, also dem Vertrags-Installations-Unternehmens (VIU).

Zum Download ein Sichtprüfprotokoll für eine Gas-Brennwertanlage die Raumluftunabhängig betrieben wird. Als weiteren Download den Anhang 5 der TRGI, der die Anforderungen an die Instandhaltungsmaßnahmen einer Gasanlage erhält.

Besichtigungs-Protokoll Gasanlage

Instandhaltungsmaßnahmen

WERBUNG