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GTÜ fordert Online-Energieausweis verbieten

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Im Zuge der Neufassung der geplanten EU-Gebäuderichtlinie fordert die GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, die Bundesregierung auf, die Erstellung von Energieausweisen aus dem Internet zu verbieten. Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Hinblick auf die EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch darauf geeinigt, dass Käufern und Mietern bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages auch der Energieausweis des Gebäudes übergeben werden muss. Bisher mussten Verkäufer bzw. Vermieter den Ausweis nur auf Anfrage vorlegen. Des Weiteren müssen die Energiekennwerte nach der EU-Gebäuderichtlinie auch in Wohnungsanzeigen und Immobilienportalen veröffentlicht werden.

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?
Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden, Pflicht. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Ausweispflicht für alle bestehende Wohngebäude. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

„Wir begrüßen die Verschärfung der europaweiten Regelung zu Energieausweisen als wichtigen Schritt zur Förderung der Transparenz im Immobiliensektor“, erklärt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ. „Durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Energiekennwerte können potenzielle Käufer und Mieter vor dem Abschluss eines Vertrages den Umfang der zukünftigen Heizkosten adäquat einschätzen.“ De Biasi mahnt aber an: „Aus der Weichenstellung der Europäischen Union muss die Bundesregierung nun Konsequenzen ziehen. Der Gesetzgeber muss den Online-Energieausweis abschaffen, da er das vorgegebene Transparenz- und Qualitätsniveau nicht erfüllt und Möglichkeiten zum massenhaften Missbrauch bietet.“

Im Gegensatz zum Online-Energieausweis, den ein Immobilieneigentümer eigenständig durch das Ausfüllen eines Formulars erstellen kann, ist die Ausstellung eines Energieausweises durch einen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen glaubwürdiger und nachhaltiger. Der Sachverständige erstellt eine objektive Energiebilanz des Gebäudes und kann, indem er die Immobilie vor Ort begutachtet, maßgeschneiderte Konzepte zur weiteren Energieeinsparung erarbeiten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung setzt im Rahmen ihrer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung qualifizierte Bauexperten ein.

Verschärfung der Energiestandards für Immobilien
Die geplante EU-Gebäuderichtlinie sieht zudem europaweit strengere Richtlinien für Wohnungsneubauten vor. Ab 2020 sollen Neubauten einen Energieverbrauch haben, der sich nahe Null bewegt.
„Im Immobiliensektor gibt es ein enormes Energieeinsparungspotenzial, da fast die Hälfte des weltweiten Energieverbrauchs auf Gebäude entfällt. Daher begrüßen wir, dass nun auch für alle EU-Länder strengere Standards geplant sind. Schließlich ist der Klimawandel ein globales Problem“, so de Biasi. „Weitere Herausforderungen sind nun energieeffiziente Lösungen für Bestandsbauten sowie die Umsetzung strengerer Energierichtlinien für Gebäude in außereuropäischen Ländern.“
Bevor die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft treten wird, muss sie noch im Europäischen Parlament verabschiedet und in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

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