In einem luftdicht gedämmten Gebäude muss die Wohnungslüftung einen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel sicherstellen, um die Gebäudehülle vor Feuchteschäden zu schützen und den Wohnkomfort durch ausreichende Frischluftzufuhr zu erhöhen.
1 Außenluft
2 Abluft
3 Zuluft
4 Fortluft
Mit einer Wohnungslüftung wird dies durch die Belüftung von Wohnungen und Häusern realisiert. Hierbei wird verbrauchte Raumluft kontinuierlich nach außen abgeführt und Frischluft von außen zugeführt. Durch die automatische Wärmerückgewinnung sind zudem deutliche Energieeinsparungen zu realisieren. Durch integrierte Sensorik können Systeme zur kontrollierten Wohnraumlüftung bedarfsgeführt und nutzerunabhängig die Luftmenge automatisch anpassen, so dass immer der notwendige Mindestluftwechsel hergestellt wird und gleichzeitig der Energiedarf der Lüftung so niedrig wie möglich bleibt.
In Deutschland unterscheidet man in der Gebäudetechnik zwischen zwei Arten von Luftwechseln: dem hygienischen Mindestluftwechsel, der nach EnEV gefordert und in der DIN 1946-6 konkretisiert wird, und dem Luftwechsel, der je nach Gebäude in Abhängigkeit von Nutzung und auftretenden Stoffen angesetzt wird; dieser findet zumeist in Nicht-Wohngebäuden seine Verwendung. Moderne, nach EnEV-Vorgaben errichtet Gebäude, sind nahezu luftdicht, ein natürlicher Luftwechsel wird bewusst verhindert. Gleichzeitig fordert die EnEV, dass Gebäude so auszuführen sind, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist (§6). Wie dieser Mindestluftwechsel sicherzustellen ist, beschreibt die EnEV nicht.
Um Rechtssicherheit z. B. für Planer, Architekten oder Vermieter zu schaffen sollte beim Neubau oder der Sanierung eines Gebäudes immer ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946-6 erstellt werden. Darin wird beschrieben, wann eine Lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist und wie hoch der Mindestluftwechsel sein muss.