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Für eine Handvoll Euronen,

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gehen wir ackern!

Es soll auch Leute geben die nur zum Spaß arbeiten gehen. O.K. Spaß gehört dazu, aber auch eine angemessene Entlohnung.

Wer bekommt denn nun was? Ist es das Gehalt, der Lohn, oder Salär? Manche bekommen bestimmt auch Gage, oder?

Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, Salär und Vergütung oft gleichgesetzt. Heute wird „Gehalt“ umgangssprachlich meist für ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt benutzt, während ein Arbeitsentgelt, das auf Stundenbasis berechnet wird und deshalb jeden Monat schwankt, mit „Lohn“ bezeichnet wird. Man redet also auch umgangssprachlich fast ausschließlich von einem „Stundenlohn“, praktisch aber nie von einem „Stundengehalt“. Früher gab es auch einen Tageslohn (und den „Tagelöhner“, vorwiegend für Hilfsarbeiten in der Landwirtschaft) sowie einen „Wochenlohn“ (auf Stundenbasis berechneter Abrechnungszeitraum für Arbeiter mit Barauszahlung jeden Freitag bei Arbeitsschluss; üblich bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Historisch wurde die Bezeichnung Salär für das ausbezahlte Arbeitsentgelt genutzt. Gage erhalten in der Regel Schauspieler, oder andere Künstler.

Wieviel bekommt man den monatlich ausbezahlt?

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher Mindestlohn existiert). Dabei spielt die Marktsituation eine ebenso erhebliche Rolle wie die Fachkenntnisse des Arbeitnehmers, die Belastung am Arbeitsplatz, die Verantwortung, die er trägt und die Arbeitsbedingungen, unter denen er arbeitet.

Der Gesetzgeber vermutet jedoch ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das bei uneingeschränkter Vertragsfreiheit möglicherweise zu sittenwidrigen Niedriglöhnen führen könnte. Aufgrund dessen gibt es die Entgelthöhe regulierende Bestimmungen. Damit man nicht zuwenig für seine Schaffenskraft erhält, gibt es einen Tariflohn. Dieser Lohn setzt sich nach bestimmten Kriterien zusammen, z.B. nach Gesellenjahre, selbständig Arbeitend, etc.. Für Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich von Tarifverträgen die in den Entgelttarifverträgen vereinbarten Vergütungen ein Mindestentgelt, das nicht unterschritten werden darf.

Eine gute Neuigkeit für alle Auszubildenden:

Ab dem 01.08.2008 werden die Ausbildungsvergütungen steigen. Nun rennt mal nicht sofort in das nächste Autohaus. Von der Steigerung  gibt es noch nicht einmal einen vollen Tank Benzin.

Zum Download : Aktueller Tarif SHK

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