Mit einer Fachtagung für Energieberater und das Bauhandwerk informiert die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit der Schloss Raesfeld-Akademie des Handwerks am Donnerstag, 05. November 2009 auf Schloss Raesfeld über den gesetzlichen Rahmen fürs Bauen und Sanieren, der von der Version 2009 der Energieeinsparverordnung vorgegeben wird. Die EnEV 2009 tritt ab Oktober in Kraft.
Das Jahr 2009 hat bereits einige Veränderungen an den Richtlinien für Neubauten und Sanierungen gebracht. Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt hier verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) vor.
Am 1. Oktober 2009 wird die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Um die vorhandenen Energiesparmöglichkeiten im Gebäudebereich besser auszunutzen, werden die geplanten Verschärfungen sowohl bei Neubauten, als auch im Bereich der Gebäudemodernisierung gelten.
Neuerungen gelten dann auch bei der Förderung, so hat zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfangreiche Veränderungen in ihren Programmen vorgenommen. Bereits zum 1. April 2009 starteten im Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese werden mit der EnEV 2009 noch einmal modifiziert. Für alle am Bau beteiligten Fachleute bieten diese geänderten Rahmenbedingungen neue Herausforderungen und Chancen.
Mit der Veranstaltung der Schloss Raesfeld-Akademie des Handwerks in Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW erhalten Gebäudeenergieberater und das Bauhandwerk eine Zusammenfassung der geplanten gesetzlichen Neuerungen, einen Überblick über die neue Förderkulisse und die entsprechenden Konzepte innovativer Haustechnik sowie Rechts- und Haftungsfragen zur Energieberatung und zur Ausstellung von Energieausweisen.
Die EnergieAgentur.NRW wird getragen vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW. Im Rahmen der Energieeffizienzoffensive „NRW spart Energie“ berät sie u.a. Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung von Projekten zur Effizienzsteigerung.