Fördersätze ab 15. August 2012 noch attraktiver
Ab dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solaranlagen (thermisch), Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) | Förderbetrag |
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) | 3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme | bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
II. Biomasseanlagen | Förderbetrag |
Pelletöfen mit Wassertasche | 1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel | 2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) | 2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
III. Wärmepumpen | Förderbetrag |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen | 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro |
Zudem können Sie verschiedene Bonusförderbeträge (Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Regenerativer Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) erhalten, wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen erfüllt. Informationen hierzu finden Sie in der links nebenstehenden Rubrik „Bonusförderung“.
Sind Anlagen auch im Neubau förderfähig?
Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden). Ansonsten sind Anlagen nur im Gebäudebestand förderbar. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügten.
Förderrichtlinien und Förderrechner
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