Die Instandhaltung wird nach DIN 31051 Ausgabe: 2003-06 definiert als:
„Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“
Jetzt nur nicht erschrecken, denn wenn der Kunde uns die Auftrag einer Wartung erteilt, dann tun wir in der Regel nichts anderes als wie das, was oben geschrieben steht. Im Einzelnen kann man diese Begriffe noch einmal spezifizieren.
Die Instandhaltung gliedert sich in die Grundmaßnahmen: Wartung, Inspektion und Instandsetzung (Reparatur). Dazu nennt die DIN 31051 noch die Begriffe: Verbesserung, Funktionsfähigkeit, Ausfall und Schwachstellenanalyse.
Leider haben sich in der Praxis die interessantesten – aber oft weniger sachdienlichen – Wortschöpfungen entwickelt, die diese Arbeiten umschreiben wollen. Da ist von Instandhaltung, von Inspektion, von Wartung, teilweise auch von Pflege die Rede. Um Missverständnissen vorzubeugen sollte daher zunächst geklärt werden, wo die Unterschiede liegen. Nach DIN 31051 lassen sich die Begriffe „Inspektion“, „Wartung“ und „Instandsetzung“ als Maßnahmen der Instandhaltung differenzieren. Eine Inspektion ist demnach eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Sollzustandes. Im weitesten Sinne kann man hier von einer Funktionskontrolle sprechen, bei der auch Sollwerteinstellungen überprüft und - wenn erforderlich - Messwerte aufgenommen werden.
Bild:Säubern eines Wärmetauschers
Von einer Wartung spricht man, wenn Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes durchzuführen sind. Dazu gehören Reinigungsarbeiten an der Anlage aber auch das Gängigmachen von Bauteilen sowie die Überprüfung von Einstellungen und die Aufnahme von Messwerten. Wird bei einer Wartung erkannt, dass ein Bauteil defekt ist und erneuert werden muss, stellt der Bauteileaustausch schon eine Instandsetzung dar, die nicht mehr Gegenstand einer Wartung ist. Dies ist insoweit verständlich, dass ein verschleißbedingter Austausch von Bauteilen weder einen Mangel an einer sonst vertragsgemäßen Leistung darstellt noch ein Hinweis für eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Wartung sein kann. Erscheinungen wie Verschleiß und Abnutzung sind vielmehr die zu erwartende Folge eines bestimmungsgemäßen Betriebes einer technischen Einrichtung. Dabei dienen Inspektionen und Wartungen dazu, dass diese zu erwartenden
Abnutzungserscheinungen beobachtet werden und vor Eintreten eines verschleißbedingten Funktionsausfalls oder einer Gefährdung eine Instandsetzung stattfinden kann. Die ineinander greifende Folge von Inspektion - Wartung - Instandsetzung wird allgemein auch als Maßnahme der Instandhaltung bezeichnet. Letztgenannte bedeutet für den Betreiber der Trinkwasseranlage nicht nur, einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Sie trägt auch zur Werterhaltung seiner Haustechnik bei.
Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats, also die Wiederherstellung des Sollzustandes. Bei unsern Kunden, ist die Wartung als präventive Maßnahme zu sehen. Hier steht die Funktionssicherheit für einen längeren Zeitraum (jährlich) im Vordergrund.
Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.
Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Darunter fällt die:
Reparatur, unter Reparatur (von lat. reparare = wiederherstellen), wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Nach DIN 31051 ist die Reparatur Bestandteil der Instandhaltung.
Siehe auch:
Hier zum Download:
Wartung von Trinkwasseranlagen nach DIN 1988 T.8