Kleiner Draht mit großer Wirkung. Der Grenzwertgeber ist bei einer Heizöllagerung über 1000 Liter, gesetzlich vorgeschrieben und auch unverzichtbar. Der Grenzwertgeber hat die Aufgabe ein Überfüllen der Heizöltanks zu verhindern. Werden bei einem oberirdischen Behälter 95% des maximalen Füllgrades erreicht wird die Ölpumpe des Tankwagens abgeschaltet. Werden unterirdischen Öllagerbehälter befüllt, dann muss der Grenzwertgeber bei 97% der maximalen Ölfüllmenge den Füllvorgang stoppen.
Aber wie funktioniert das automatische Abschalten eigentlich? Nun der Grenzwertgeber ist nichts anderes als ein Kaltleiter, also ein Temperaturabhängiger Widerstand, dem die Fachwelt das Kürzel PTC (Positiv-Temperatur-Coeffizient) gegeben hat. Bevor der Tankwagenfahrer mit dem Füllvorgang beginnt verbindet er mit einer Steuerleitung seinen Tankwagen mit der Steckdose des Grenzwertgebers. Durch den Grenzwertgeber fließt ein geringer Strom welcher den kleinen Widerstand erwärmt. Wenn der Ölstand im Tank immer weiter ansteigt und den Kaltleiter berührt kühlt dieser schlagartig ab, der Widerstand fällt ab. Diese sprunghafte Widerstandsänderung welche noch durch ein Signalverstäker verstärkt wird, lässt das Magnetventil am Tankwagenfahrzeug sofort schließen.
Der Grenzwertgeber muss speziell auf jedem Öllagerbehälter eingestellt werden, diese Einstellung erfolgt über Tabellen welche durch den Hersteller des Grenzwertgebers mitgeliefert werden. In diesen Tabellen sind verschiedene Tanksysteme aufgelistet und auch demzufolge verschieden Einstellmaße für den Grenzwertgeber vorgegeben. Diese Maße sind auch strikt einzuhalten um eine Überfüllen des Tanks zu verhindern. Die eingestellten Maße sind, in der mitgelieferten Beschreibung zu notieren und durch den jeweiligen Installateur zu unterschreiben.
Generell zum Einbau gilt:
– der Grenzwertgeber ist entsprechend der beiliegenden Einbauanleitung zu installieren.
– er ist grundsätzlich in vertikaler Lage einzubauen.
– vor dem Einbau sind etwa vorhandene, selbsttätig wirkende, mechanische Überfüllsicherungen auszubauen (sie können die Funktionssicherheit
der Abfüllsicherung beeinträchtigen).
– der Einbau in Schutz- oder Peilrohre ist unzulässig.
– die Anschlusseinrichtung (Wandarmatur) ist in der Nähe des Füllstutzens zu montieren, bei mehreren Füllstutzen ist auf eine eindeutige
Zuordnung der jeweiligen Anschlusseinrichtung zu achten.
– die Auslauföffnung des Füllrohres muss in das untere Drittel des Tanks geführt werden und das Füllrohr muss so gestaltet
sein, dass kein Öl an den Grenzwertgeber spritzen kann; dadurch wird eine Beeinflussung des Grenzwertgebers sowie ein zu starkes
Aufschäumen des Öles beim Befüllen vermieden.
[Bild: Oventrop]
Wenn die Kabellänge des Grenzwertgebers für Batterietanks und kellergeschweißte Tanks nicht ausreicht, kann das Kabel an einer
Feuchtraumdose angeschlossen werden. Von dort aus muss ein Feuchtraumkabel 2 x 1 mm2 (ab 50 m Leitungslänge 2 x 1,5 mm2)
– auf die richtige Polung achten – zur Armatur für Wandmontage neben dem Füllstutzen verlegt werden. Die VDE-Vorschrift 0165 ist dabei zu beachten.
Ein Grenzwertgeber muss auch, am besten im Rahmen der jährlichen Heizungswartung einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Diese Kontrolle kann augenscheinlich, oder besser per Messgerät vorgenommen werden. Grenzwertgeber, die vor 1984 hergestellt und eingebaut wurden, können nämlich aufgrund ihrer Konstruktion im Laufe der Jahre durch Pilzwachstum verstopfen. Bei heutigen Grenzwertgebern ist eine solche Beinträchtigung ausgeschlossen. Zur Sicherheit sollte deshalb ein technisch veralteter Grenzwertgeber bei Gelegenheit, etwa bei der Jahresinspektion der Heizung oder vor der nächsten Heizöllieferung, von einem Fachunternehmen gegen einen modernen ausgetauscht werden. Siehe, unseren kostenlosen Download-Service:-)
Alt gegen neu! Merkblatt zum Grenzwertgeber Austausch zum Download!