Wer seinen Kunden schon einmal das Messprotokoll des Schornsteinfegers von dessen letzten BImSch.V Messung erklären musste, der kam bestimmt ins stottern.
Denn zwischen einer Messung nach §14 Abs.1 und einer Wiederholungsmessung nach §14 Abs.4 besteht ein Unterschied, den so mancher Kunde überhaupt nicht verstehen will. Da gilt es jetzt mit Fachwissen zu trumpfen um den Kunden nicht im sprichwörtlichen "Regen stehen zu lassen".
Lesetipp! SBZ-Monteur Fachartikel aus 07-2015 "Mit Verlusten rechnen"
Hier ein paar aufmunternde Beispiele:
Eine Messung, gemäß § 14 Abs. 1, ist die erste Messung an einer neu errichteten oder wesentlich
geänderten Feuerungsanlage die innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgt,
Eine Messung, gemäß § 14 Abs. 4, ist eine Wiederholungsmessung an einer Feuerungsanlage, die
bei der ersten oder wiederkehrenden Messung die Anforderungen nicht erfüllt hat. Diese Messung wird innerhalb
von 6 Wochen nach der ersten bzw. wiederkehrenden Messung durchgeführt.
Zum Download, die kompletten Erläuterungen zum Messprotokoll nach BImSch.V.
Hier klicken und das PDF-File Downloaden: Erläuterungen zur Abgasmessung nach BImSch.V