Der „Kölsche Klüngel“ beim U-Bahn-Bau, einstürzende Stadtarchive, vom Berliner Flughafen „Utopia“ gar nicht zu reden: Das sind prominente Beispiele für Pfusch am Bau, die am (noch) sehr hohen Ansehen der deutschen Bauwirtschaft auch international kratzen. Eine aktuelle Analyse zeigt aber auch im privaten Bereich einen dramatischen Anstieg der Bauschäden und –schadenkosten in den letzten Jahren. Von 2002 bis 2013 sind die Schadenzahlen um sagenhafte 451 Prozent gestiegen, die durchschnittlichen Bauschadenskosten haben sich von 33.000 auf 67.000 Euro verdoppelt.
Während Schäden an der Gebäudehülle durch Feuchtigkeit, im Schall- und Brandschutz seit Jahren ein durchgängiges Problem zu sein scheinen, sind sie in den Bereichen Haustechnik und Wärmedämmung im untersuchten Zeitraum stark angestiegen.
Das ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Studie des Bauherren-Schutz-Bundes eV (BSB), des Instituts für Bauforschung eV und der AIA AG, der Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Grundlage der Studie ist die Auswertung von fast 5.000 bundesweiten Berufshaftpflichtschäden, die laut BSB eine solide und repräsentative Datenbasis bieten.
Laut der Studie unterliegen private Bauherren einer bestehenden Rechtsunsicherheit und einem steigenden Prozesskostenrisiko. Bauverträge enthielten „Fallstricke wie fehlende Sicherheitsleistungen, unausgewogene Zahlungspläne, unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen und fehlende Regelungen zur Bauzeit.“ Zu mehr als 50 Prozent sind Bauträger, Generalunternehmer und –übernehmer an rechtlichen Konflikten beteiligt, Architekten mit 14 und Einzelgewerke mit 17 Prozent. Bauträger „pfuschen“ also deutlich mehr als Handwerker.
Über die Ursachen des gravierenden „Pfuschs an Bau“ lässt sich trefflich spekulieren. Sind es die zunehmenden staatlichen Vorschriften und Regulierungen, auch im Zusammenhang mit der Energiewende? Oder kritischere, informiertere Verbraucher, die schneller reklamieren? Weitere mögliche Ursache ist die aktuell hohe Auslastung des heimischen Handwerks mit dem damit verbundenen zunehmenden Einsatz ausländischer Fachkräfte, die aber mit den hiesigen Regelungen und Vorschriften nicht so vertraut sind.
Was schlägt nun der BSB vor? Zum einen, wenig überraschend, eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch Bauherrenberater und Vertrauensanwälte. Das ist eines von vielen Service-Angeboten des Vereins, das mehr als 80 Prozent seiner Mitglieder auch nutzen. Zum anderen einen Ausbau des Verbraucherschutzes bei Bau- und Werksverträgen: „Im Kern geht es aus Verbrauchersicht um gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Widerrufsrechts bei Bauverträgen, um Sicherheitsleistungen für Verbraucher, um eine gesetzliche Leistungsbeschreibungspflicht für Unternehmer, um Festlegungen zur Bauzeit sowie zur Übergabe von Planungsunterlagen und technischer Nachweise“, so der Verein. Der Fachhandwerker kann sich hier profilieren, mit guter Arbeit und gutem Material: Erstklassige Arbeit ist der beste Schutz vor Pfusch am Bau.