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Die Bundes KÜO ist da

Nun ist es da, die neue Bundes einheitliche Kehr- und Überprüfungsverordnung, kurz KÜO genannt.

Die KÜO regelt die Überprüfungshäufigkeit von Feuerstätten, die entweder mit festen, flüssigen oder Gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.  Werden Feuerstätten mit gasförmigen Brennstoffen betrieben z.B., Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und ortsfeste Verbrennungsmotoren darf der Kohlenmonoxydanteil im Rahmen der Abgaswegüberprüfung in Räumen, die für den Aufenthalt von Menschen vorgesehen oder geeignet sind, bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas, nicht mehr als 1 000 ppm betragen. Bei Überschreitung dieser Werte ist die Überprüfung in Abhängigkeit
von der konkreten Gefährdungslage spätestens nach sechs Wochen zu wiederholen.

Dies ist natürlich nicht so neu. Neu ist hingegen die Regelung der Überprüfungshäufigkeit von Feuerstätten, so werden Pellet-Anlagen zwei mal jährlich gekehrt. Diese nicht unerheblichen Kosten schmälern ein wenig die umweltfreundliche Emissionsbilanz dieser Feuerstätten. Bei den Anlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe bleibt alles beim alten. Verfügt die Feuerstätte jedoch über eine selbstkalibrierende kontinuierliche
Regelung des Verbrennungsprozesses, dann kommt der Schornsteinfeger nur alle drei Jahre mal vorbei.

Zum besseren Durchblick gibt es hier zum Download die druckfrische KÜO!

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