Der Staat will demnächst seine Überwachungsmaßnahmen verstärken, um dafür zu sorgen, dass die neuen Regeln zur Energie-Einsparverordnung auch tatsächlich eingehalten werden. Einzelne Prüfungen werden dabei den Bezirksschornsteinfegermeistern übertragen. Unverzüglich nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand müssen die beauftragten Fachbetriebe dem Bauherren künftig schriftlich bestätigen, dass diese den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen.
Mit dieser Erklärung kann der Eigentümer die Erfüllung seiner Pflichten nachweisen. Er muss sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen. Verstöße gegen die Anforderungen der neuen Energie- Einsparverordnung werden sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten als Ordnungswidrigkeit geahndet - ebenso wie die Verwendung falscher Daten beim Energieausweis. Wer sich nicht an einzelne Vorschriften der EnEV 2009 hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden.