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Die Bundes-Immisionsschutz-Verordnung (1.BImSch.V) diktiert schon seit März 2010 strenge Grenzwerte für Kamin und Kachelöfen. Wer einen solchen Ofen besitzt, muss nachweisen, dass dieser die Grenzwerte einhält. Dazu reicht eine Bescheiningung vom Hersteller - oder der Schornsteinfeger prüft das vor Ort.
Die Frist für den Nachweis endet im Dezember 2013. Erfüllt dann der Ofen die geforderten gesetzlichen Vorraussetzungen dann nicht, heißt es schlicht, Ausbauen oder Erneuern.
Hier gibt es Infos zum geforderten Nachweis ob ihr Ofen davon betroffen ist.