Über zwölf Jahre ist es nun her, dass bei dem verheerenden Brand in den Terminals des Düsseldorfer Flughafens siebzehn Menschen ums Leben kamen. Damals waren wichtige Brandschutzmaßnahmen missachtet worden und eine gesetzliche Verschärfung war die Folge. Die Rechtsgrundlagen sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundsländer (LBO) verankert und stützen sich als Grundlage auf die Musterbauordnung (MBO). Hieraus geht eindeutig hervor, dass ab einer bestimmten Gebäudegröße für Brandschutzkonzepte gesorgt werden muss, wenn feuerwiderstandsfähige raumabschließende Bauteile wie Wände und Decken von Leitungen durchquert werden. Architekten, Baufachplaner oder Brandschutzexperten planen die entsprechenden Maßnahmen und Fachplaner TGA setzen diese um. Ist jedoch bei einem Bauprojekt kein Fachplaner eingeschaltet, fallen alle Haftungsrisiken auf den ausführenden Installateur.
Neunzig Minuten – das ist eine wichtige Zeiteinheit bei Bränden, denn so lange etwa dauert es bis die Feuerwehr ein Haus evakuiert und einen Brand unter Kontrolle gebracht hat. Eine Geschossdecke sollte deshalb neunzig Minuten lang dem Feuer widerstehen, damit es sich nicht über mehrere Stockwerke ausbreiten kann. Wände vor Notausgängen und Fluchtwegen müssen mindestens dreißig Minuten standhalten. „Ein Risikofaktor sind jedoch Leitungen und Kabel, die solche feuerwiderstandsfähigen Bauteile durchqueren. Rauch, Hitze und Flammen können sich ohne Schutz durch die Kabelschächte fressen und ein Brand breitet sich in Sekundeschnelle aus. Deshalb müssen im Vorfeld die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um ein solches Unglück zu verhindern“, erklärt Richard Rüger, der Experte für Brandschutz bei Richter+Frenzel.
Rechtsgrundlage
Der vorbeugende bauliche Brandschutz gilt für alle Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen, ab zwei Nutzungseinheiten sowie bei allen Sonderbauten wie Hotels, Versammlungsstätten, Sportstätten, Schulen, Krankenhäusern und Hochhäusern. Die Rechtsgrundlagen sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer verankert, die auf Grundlage der Musterbauordnung erstellt wurden. In der MBO heißt es, dass „bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Für alle Installateure haustechnischer Anlagen heißt das: „in haustechnischen Anlagen sind grundsätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, wenn feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile von Leitungen durchquert werden.“ Der Fachplaner ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Fehlt dieser jedoch, übernimmt der ausführende Installateur die Funktion der Fachplanung und der Fachbauleitung inklusive aller Haftungsrisiken.
Manschetten, Bänder und Bandagen
Eine sehr verbreitete Brandschutzmaßnahme ist der Einzelschott, der vor oder in der Wand bzw. Decke montiert werden kann. Es handelt sich dabei um intumeszierendes Material, das heißt um einen Blähgrafit, der sich bei 200°C auf das zwanzigfache seines Volumens ausdehnt und das Rohr vollständig abdichtet. Hersteller wie ‚BIS-Walraven’, ‚Doyma’, ‚Pyrofox’ oder ‚Missel’ bieten hier unterschiedliche Möglichkeiten je nach baulichen Gegebenheiten an:
1. Die Manschette: Ihre Größe bemisst sich nach der jeweiligen Rohrdimension. Sie besteht aus zwei Halbschalen, die um das Rohr herumgelegt und an der Wand oder Decke festgebohrt werden müssen. Eine Brandschutzmanschette kann auch nachträglich bei Sanierungen montiert werden und auch bei einem schiefen Rohr kann sie, in entsprechender Größe gewählt, einen optimalen Brandschutz gewährleisten.
2. Die Brandschutzbandage: Diese wird als Band auf einer Rolle geliefert und kann für alle Rohrdimensionen eingesetzt werden – je größer die Dimension, desto mehr Lagen werden montiert. Allerdings ist die Bandage ausschließlich für eine In-Wand-Installation geeignet und kann nicht nachträglich angebracht werden.
3. Die Rohrummantelung: Sie ähnelt der Brandschutzbandage, ist allerdings noch dünner. Die Rohrummantelung dient zur Herstellung von Rohrabschottungen für gedämmte, nichtbrennbare Rohrleitungen.
4. Die Kabelbandage: Hier werden Kabelstränge mittels einer Manschette, einer Bandage sowie einer speziellen Brandschutzfüllmasse abgeschottet.
5. Der Brandschutzschaum: Öffnungen in Wänden (bis zu 1125 cm2) können mit diesem speziellen Schaum geschlossen werden. Diese Methode birgt einen großen Vorteil. Will man Kabel nachlegen, so kann der Schaum bequem aufgeschnitten und die entstandene Öffnung anschließend wieder ausgeschäumt werden.
Natürlich müssen all diese Brandschutzmaßnahmen auch mit fachgerechten Befestigungen installiert werden, deren Standsicherheit und Verformungen durch Brandprüfungen nachgewiesen wurden. Es dürfen ausschließlich Metalldübel verwendet werden sowie spezielle zugelassene und geprüfte Rohr-schellen, die in den vom Hersteller angegebenen Abständen montiert werden.
Die Streckenisolierung
Als gängige Alternative zum Einzelschott gibt es auch die Möglichkeit der Streckenisolierung aus nicht brennbarem Material. Dabei handelt es sich beispielsweise um synthetischen Kautschuk, wie ihn Richter+Frenzel mit seinem Produkt ‚Optiflex HT Schlauch’ anbietet - allerdings sind damit lediglich kleine Durchmesser zu isolieren. Flexibler und gebräuchlicher ist Steinwolle mit einem Schmelzpunkt größer oder gleich 1.100°C, wie sie etwa von den Herstellern ‚Rockwool’ oder ‚Isover’ angeboten wird. Üblich und sehr effektiv ist hier die Conlit-Schale von ‚Rockwool’, die noch enger verpresst ist wie eine normale Steinwolldämmung. Die Schale wird um das Rohr gelegt und dieses dann durch die Wand oder Decke geführt. Vor und nach der Conlit-Schale schließt sich je nach Bedarf eine unterschiedlich lange Steinwolldämmung an. Die Streckenisolierung gilt als sehr sicher, allerdings auch etwas teurer. Muss jedoch ohnehin eine Wärme- oder Kältedämmung gemacht werden, so bietet sich Steinwolle als Dämmmaterial mit Zusatznutzen an. Allerdings wird etwas Wohnraum eingebüßt, denn man benötigt deutlich größere Schächte, da eine ausreichend dicke Conlit-Schale um jedes Rohr zusätzlichen Platz benötigt. Es ist auch zu beachten, dass nur gerade Strecken ohne Abzweigungen so isoliert werden können, was den Einsatzbereich etwas einschränkt.
Brandschutz bei der Lüftungstechnik
Besondere vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen auch bei Lüftungssystemen beachtet wer-den. Hierbei handelt es sich stets um Klappen oder Ventile, die Lüftungsleitungen im Brandfall absperren. Es kommen meist nicht brennbare verzinkte Stahlklappen oder Klappen aus Calziumsilikat zum Einsatz, die sich im Brandfall schon seit vielen Jahren bewährt haben. Wichtig sind in der Lüftungstechnik zwei DIN-Normen: Die DIN 18017 beschreibt vereinfachte Brandschutzklappen, die ausschließlich in reinen Schachtentlüftungsanlagen eingesetzt werden. Die DIN 4102 bezeichnet Standard-Brandschutzklappen, wie sie überall integriert werden können.
„Etwa 200.000 Brände werden jedes Jahr verzeichnet, wobei zwischen 700 und 800 mit tödlichem Ausgang enden. Das sind alarmierende Zahlen, die zeigen, wie wichtig es ist, alle nur erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solch schwere Unglücksfälle zu verhindern“, so Rüger. Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben, doch liegt es an den Architekten, Planern und letztlich jedem einzelnen Installateur für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen zu sorgen. Richter+Frenzel, Experte im Bereich Haustechnik, sieht sich in der Pflicht, soviel wie möglich zur Aufklärung und Information seiner Kunden beizutragen. Deshalb hat das Unternehmen sein Brandschutzsegment maßgeblich ausgeweitet. Man arbeitet mit Nachdruck daran, dass der Brandschutz irgendwann einmal aus seinem Schattendasein heraustreten wird und die Aufmerksamkeit erhält, die er verdient – die ersten Schritte auf diesem Weg sind gemacht.
Es ist Richter+Frenzel ein ganz großes Anliegen seine Kunden umfassend und detailliert über alle Möglichkeiten des Brandschutzes zu informieren, denn in vielen Fällen steht der Installateur in der Verantwortung und muss auch die Haftungsrisiken tragen. Deshalb bietet das Unternehmen immer wieder Schulungen und Info-Veranstaltungen an, um sich detailliert und eingehend mit diesem Thema zu beschäftigen - denn Brandschutz geht uns alle an.Ein Fachbeitrag von Richter+Frenzel