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Wer sich im Job krankmeldet und trotzdem arbeitet (zum Beispiel um einem... guten Kollegen... zu helfen, sein Bad zu renovieren), muss seinem Arbeitgeber unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz, auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. Demnach dürfen Chefs einem Mitarbeiter den Lohn kürzen, wenn dieser eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht und tatsächlich für jemand anderen gearbeitet hat.