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Bewerbungsfrist für Meisterstipendium verlängert

Die Handwerkermarken verlängern die Bewerbungsfrist für das Handwerkermarken-Stipendium. Damit haben Gesellen in SHK-Innungsbetrieben deutschlandweit noch bis zum 4. Dezember 2009 die Chance, sich um die Förderung in Höhe von 10.000 € zu bewerben.

Die Teilnahme ist denkbar einfach: Die Bewerber sind aufgefordert in einem überzeugenden Anschreiben darzustellen, warum sie sich mit Unterstützung der Handwerkermarken zum Meister des SHK-Handwerks ausbilden lassen wollen. Hierbei können auch soziale Kriterien wie zum Beispiel die familiäre oder die finanzielle Situation als Begründung einfließen.  Außerdem müssen der Bewerbung eine Zeugniskopie der Gesellenprüfung und eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses in einem SHK-Mitgliedsbetrieb beigelegt werden.

Die Unterlagen sind zu richten an:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Stichwort: HWM-Stipendium    

Teilnahmebedingungen:

Die Bewerber dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein und dürfen noch keine Meisterausbildung begonnen haben. Ihre Gesellenprüfung müssen Sie  in einem der folgenden SHK-Gewerke erfolgreich absolviert haben: Installateur- und Heizungsbauer, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbauer oder Behälter- und Apparatebauer. 

Die ausführlichen Teilnahmenbedingungen als Download: Meister-Stipendium_Teilnahmebedingungen und Fristverlaengerung.pdf

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