Unfälle sind oft das Ergebnis einer Verkettung unglücklicher Umstände. Häufig sind aber auch Nachlässigkeit und eine schlechte Arbeitsvorbereitung die Ursache. In lockerer Folge stellen wir in dieser und in weiteren Ausgaben der SBZ-Monteur, in Zusammenarbeit mit der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft), Arbeitsunfälle vor. Und wir beschreiben, wie diese hätten verhindert werden können.
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Der Fall in Wuppertal
Ein Heizungsbaubetrieb hatte den Auftrag, in einem Einfamilienhaus in Wuppertal die Heizungsanlage von Öl auf Gas umzurüsten. Am Morgen des Unfalltages verteilte der Meister die Arbeiten und sagte seinem Mitarbeiter, dass er zur Baustelle fahren sollte, um die Heizungsanlage umzurüsten. Vor Ort angekommen schritt er sofort zur Tat. Zur Demontage des Öltanks benutzte der Geselle dann schlichtweg einen Trennschleifer um den Tank in transportierbare Teile zu zerlegen. Während dieser Tätigkeit kam es zum Unfall: Eine Verpuffung beendete schlagartig seine Arbeiten.
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Die Unfall-Analyse
Da der Öltank nicht gereinigt und entfettet war, bildete sich eine explosionsfähige Atmosphäre, die sich durch den Funkenflug des Trennschleifers entzündete. Der Monteur hatte die Demontage ohne Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Wasserhaushaltsgesetz § 19 I, dürfen nur zugelassene Fachbetriebe Öltanks demontieren bzw. für die Demontage vorbereiten. Vor einer Demontage muss das vorhandene Öl abgesaugt werden. Anschließend ist der Öltank von innen zu reinigen, zu entgasen und zu entfetten. Ein Verschulden ist in diesem Fall dem Unternehmer selbst, also dem Meister des Heizungsbaubetriebes, anzulasten. Der Betrieb hatte keine Zulassung für diese Arbeiten nach Wasserhaushaltsgesetz und es lag auch keine Gefährdungsbeurteilung vor. Somit durfte der Meister diesen Auftrag gar nicht annehmen. Was war mit dem Gesellen passiert? Er hatte sich zum Glück nur die Augenbrauen versengt und kam glimpflich davon.
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Als Fazit kann man feststellen, dass es eben nicht damit getan ist „mal eben den Tank zu zerlegen“. Man muss sich vor der Ausführung der Arbeiten immer überlegen, was möglicherweise passieren kann. Erst dann, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt und alle Eventualitäten abgesichert hat, kann man mit der Arbeit loslegen. Wirksame Unfallverhütung kann man hier auf einen einfachen Nenner bringen: Erst denken – dann handeln.