Instandhaltung der Haustechnik – Teil 3
(Teil 1 finden Sie hier, Teil 2 hier)
Während für Gasanlagen die Kontrollnotwendigkeit von den Anlagenbetreibern zunehmend anerkannt wird, führt eine andere Brennstoffversorgungsanlage wartungstechnisch immer noch ein gewisses Schattendasein: die Ölversorgung. Möglicherweise liegt es daran, dass man bei einer maroden Heizölversorgungsanlage keine spektakulären Folgen erwartet. Ein Trugschluss, wie der Fachmann weiß; finanziell gesehen sind die Schäden, die hier entstehen können, ganz erheblich.
Von Land zu Land anders
Mineralöle zählen zu den wassergefährdenden Stoffen. Werden Tank oder Leitungsanlage undicht, kann das Gefahren für Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser bedeuten. Eine Kontamination von Boden oder Grundwasser macht erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die Kosten, die hierbei entstehen, werden von keiner Versicherung abgedeckt, wenn der Schaden auf eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Betreibers zurückzuführen ist. Genau das ist anzunehmen, wenn der Betreiber der Anlage die Durchführung regelmäßiger Wartungen nicht nachweisen kann. Es bleibt die Frage, was genau bei einer solchen Wartung zu tun ist und wie häufig diese stattzufinden hat. Bezüglich der Lagerung von Heizöl für die häusliche Verwendung gilt eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, technischen Richtlinien, Normen in Bau-, Arbeits- und Umweltschutz, die sich zum Teil je nach Bundesland voneinander unterscheiden. Zum Thema Wartungspflicht können in diesem Beitrag folglich keine bundesweit gültigen Aussagen gemacht werden. Vielmehr ist im Folgenden aufgezeigt, welche Maßnahmen nötig sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Dieser „sichere Betrieb“ wird im Baurecht bundeseinheitlich gefordert.
Nur für Fachbetriebe?
Eine weitere Anforderung wird mit dem Wasserhaushaltsgesetz aufgestellt. Hier wird festgelegt, dass Tankanlagen mit einem Lagervolumen von 10000 Litern oder mehr nur durch einen Fachbetrieb erstellt und gewartet werden dürfen. Mehr als die Hälfte der Bundesländer verschärft allerdings diese Festlegung. In Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Bremen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und in Bayern besteht eine Fachbetriebspflicht bereits für die Erstellung oder für Arbeiten an Tanks mit 1000 Liter Lagervolumen oder mehr. Im Saarland gilt die Fachbetriebspflicht für unterirdische Tankanlagen grundsätzlich, während für alle anderen Lagerformen der Fachbetrieb erst ab einem Lagervolumen von 10000 Litern verlangt wird. Bevor Inspektions- und Wartungsarbeiten an Heizölversorgungsanlagen ausgeführt werden, muss ein Handwerksbetrieb, der kein Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist, immer prüfen, ob er die Berechtigung hat, die Arbeiten durchzuführen.
Anlage unter der Lupe
In welchen zeitlichen Abständen Inspektions- und Wartungsarbeiten an Heizölversorgungsanlagen gefordert werden, hängt von der Lagermenge ab und ist, wie die Tabelle zeigt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Maßnahmen, die nötig sind um einen sicheren Betrieb zu garantieren, lassen sich aber länderübergreifend formulieren. Der erste Schritt sollte es immer sein, die Anlage genau unter die Lupe zu nehmen. Sind die Leitungen und Anschlüsse dicht? Sind Beschädigungen erkennbar? Ist der Tank in einem Ölauffangraum aufgestellt muss auch geprüft werden, ob der Schutzanstrich frei von Rissen oder sonstigen Beschädigungen ist. Zeigen sich hier Mängel, müssen diese beseitigt werden. Hat der Tank ein Leckwarngerät, ist die Funktion dieser Einrichtung zu überprüfen. Das geschieht durch Betätigen der Prüftaste. Der so ausgelöste Alarm muss sicher bemerkt werden können. Wichtig ist es auch, sich von der einwandfreien Funktion des Grenzwertgebers zu überzeugen und den Verschmutzungsgrad des Ölfilters zu kontrollieren. Bei starker Verunreinigung sollte man den Kunden fragen, ob es schon häufiger zu Betriebsstörungen gekommen ist. Wenn ja, kann das auf die Notwendigkeit einer Tankreinigung hinweisen.
Tankreinigung nach Bedarf
Wartungsarbeiten in Form einer Tankreinigung werden nötig, da bei der Lagerung des Naturproduktes Erdöl Alterungsprodukte entstehen und bei der Ölentnahme Luft und damit auch Feuchtigkeit in den Tank gesaugt werden. Wie viele Alterungsprodukte sich in welchem Zeitraum ansammeln und wie groß die Menge an Kondenswasser ist, die sich nach einer Betriebszeit im Tank befindet, hängt von den Lagerbedingungen (Lagerdauer, Lagertemperatur, Lichteinwirkung, Luftfeuchtigkeit der Umgebung, etc.) ab. Folglich kann es auch keine festgelegten zeitlichen Abstände für die Ausführung von Tankreinigungen geben. Sie werden bei Bedarf ausgeführt. Ist eine Reinigung nötig, sollte diese durchgeführt werden wenn der Tank nahezu leer ist und nur eine geringe Menge an „Restöl“ entsorgt werden muss. Die Praxis hat gezeigt, dass es wenig zielführend ist, das Öl aus dem Tank abzupumpen, den Tank zu reinigen und dann das Öl wieder in den Tank einzufüllen. Auf diese Weise gelangen die Alterungsprodukte, die sich zwangsweise im gelagerten Öl befinden, zum Teil wieder in den gereinigten Tank. Im Rahmen der Tankreinigung wird der Behälter von innen hinsichtlich Korrosionsschäden untersucht. Werden Mängel entdeckt, muss eine Instandsetzung folgen.
Weiteren Wartungsbedarf in der Haustechnik beschreibt unser Autor im folgenden vierten Teil dieses Beitrages. Hier lesen Sie dann unter anderem, was an Entwässerungsanlagen getan werden muss, damit alles gut abläuft.